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Segelanweisungen 2011 SWCV
Segelanweisungen Spezieller Teil
1. Wettfahrtprogramm
1.1 Wettfahrttage sind vom 5.- 6. November 2011
1.2 1. Wettfahrt am Samstag den 5. November: Startbereitschaft 11:55 Uhr
1.3 Alle weiteren Wettfahrten nach Bekanntgabe.
1.4 Letzte Startmöglichkeit Sonntag, 6. November 2011 um 13.00 Uhr
1.5 Es sind 5 Wettfahrten für die FD und FJ Klasse vorgesehen Es sind 4 Wettfahrten für die 420er Klasse vorgesehen
1.6 Startfolge:
1. Flying Dutchman FD Flagge
2. 420er 420 Flagge
3. Flying Junior FJ Flagge
2. Wertungen
2.1 Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR, Anhang A, gesegelt. Bei 4 gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen.
3. Preise
3.1 Es gibt Punktpreise für die Plätze 1.-3.
2. Sicherheitsbestimmungen Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung WR 4).
Bei Sturmwarnung und Vorsichtsmeldung oder Zeigen der Flagge“Y“ im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40).
Die Wettfahrtleitung kann ungeeignet erscheinende Schwimmwesten verbieten.
Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie. Entsprechend der See- und Uferordnung der Freizeit GmbH Xanten haben Boote unter Motor Vorfahrt.
3. Bekanntmachungen an Land
3.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgericht erfolgen durch Aushang am „Schwarzen Brett“
3.2 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Flaggenmast des Wettfahrtbüro signalisiert:
-Flagge „L“ Am „Schwarzen Brett“ ist eine Bekanntmachung angeschlagen
-Flagge „P“ Bitte auslaufen, es erfolgt in Kürze ein Start
-Antwortwimpel „AP“ Startverschiebung
-Flagge „AP“ über „A“ Heute keine Wettfahrt
-Flagge „Y“ ,Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen
-Flagge „B“ Protestzeit läuft (in den letzten 30 Minuten Halbmast)
-Klassenflagge zusätzlich Signal gilt nur für diese Klasse
4. Start
4.1 Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet.
4.2 Wurde durch die Wettfahrtleitung ein Checktor ausgelegt, bestehend aus dem Startschiff und einer Boje an der Steuerbordseite ist diese von Lee nach Luv zu passieren.
4.3. Die Startlinie wird gebildet durch einen Signalmast auf dem Startschiff und die Startlinien-Begrenzungsboje an der Backbordseite des Startschiffes. Diese Boje kann auch eine Bahnmarke sein.
4.4 Boote die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1)
5. Bahnen
5.1 Die Bahnmarken sind gelbe Bojen.
5.2 Die Wettfahrtleitung legt vor dem Start, von der Startlinie aus gegen den Wind die erste Bahnmarke.
5.3 Die anderen Bahnmarken werden nach der Kurskarte und der Steuermannsbesprechung ausgelegt.
5.4 Auf dem Startschiff wird die Reihenfolge der zu rundenden Bahnmarken durch Nummerntafeln in grün, Bahnmarke an Steuerbord lassen und rot, Bahnmarke an Backbord lassen, sowie durch ein „X“ getrennt, dass die Anzahl der Runden angegeben.
6. Bahnverkürzung nach dem Start
6.1 Flagge S und Blaue Flagge auf dem Zielschiff bedeutet: Bahnverkürzung / Zieleinlauf.
6.2 Bei Bahnverkürzung wird auf der letzten Bahnmarke vor dem Zieleinlauf die Flagge S oder auf einem Boot neben dieser Tonne gesetzt (Ergänzung WR - Flagge S). Von hier aus ist unter richtiger Rundung der Bahnmarke direkt in das Ziel zu segeln.
7. Ziel
7.1 Die Ziellinie wird gebildet durch den Signalmast auf dem Startschiff und einer Boje mitblauer Flagge oder eine der bisherigen Bahnmarken.
7.2 Nach Zieldurchgang darf die Ziellinie nicht mehr durchsegelt werden.
7.3 Flagge “L“ auf dem Zielschiff, die folgende Wettfahrt erfolgt im Anschluss an dieser Wettfahrt
8. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung
8.1. Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge “blau“ angezeigt.
8.2 Die Wettfahrt ist spätestens 30 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes der Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als DNF gewertet.
9. Proteste, Ersatzstrafen
9.1 In Abänderung von WR 61.1.a. (2) müssen auch Boote unter 6m Rumpflänge eine Protestflagge zeigen.
9.2 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafdrehungen werden nicht anerkannt.
9.3 Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will.
9.4 Die Protestfrist beginnt mit Einlaufen des Bootes der Wettfahrtleitung in den Hafen und dauert 60 Minuten. Beginn und Ende werden durch Setzen bzw. Streichen der Flagge „B“ am Signalmast im Hafengelände angezeigt (Ergänzung WR 61.3).
9.5 Proteste sind auf dem DSV-Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen. Formulare sind dort erhältlich.
9.6 Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist am „Schwarzen Brett“ bekannt gegeben.
9.7 Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegeben Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten.
9.8 WR 67 und Anhang P der WR gilt für die Wettfahrten.
9.9 In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als 1 Stunde nach Verkündigung der Entscheidung angenommen.
9.10 Proteste, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen hätte eingelegt werden können, werden gemäß WO 6.2 am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen.
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